Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2021
1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt – gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der WEBER Development UG (haftungsbeschränkt) | Tulpenstr. 10 | 71546 Aspach – nachfolgend WEBER Development genannt – und dem Auftraggeber und für alle durch WEBER Development zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.
1.5 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die WEBER Development hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.6 Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber ein Vertragsangebot oder eine Auftragsbestätigung unter Zugrundelegung eigener, abweichender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, denen WEBER Development nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall zum Vertragsinhalt.
2 Angebote und Unterlagen
2.1 Die Angebote von WEBER Development sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.
Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot.
2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich WEBER Development die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch WEBER Development Dritten zugänglich gemacht werden.
2.3 Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die WEBER Development.
2.4 Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Datensätze, Muster, Gewichts-, Toleranz- und Maßangaben etc. haben ausschließlich illustrativen Charakter und enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind.
3 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
3.1 Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von WEBER Development schriftlich bestätigt worden ist.
Für den Vertragsinhalt sind allein maßgeblich das von WEBER Development unterbreitete Angebot und die Auftragsbestätigung von WEBER Development. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch WEBER Development verbindlich.
3.2 Zum Angebot gehörende Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen etc.) und im Angebot enthaltene technische Daten sowie Bezugnahmen auf betriebliche oder überbetriebliche Normen (DIN-Normen etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen - falls keine ausdrückliche Zusicherung erfolgte - keine zugesicherte Eigenschaft dar.
3.3 An zum Angebot gehörenden Zeichnungen, und ähnlichen Unterlagen behält sich WEBER Development das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung von WEBER Development dürfen diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von WEBER Development sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
4 Termine und Mitwirkungspflichten
4.1 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten, nicht rechtzeitig nach, gehen Verzögerungen hieraus zu seinen Lasten.
4.2 Soweit keine Termine schriftlich vereinbart werden, bestimmt WEBER Development diese nach eigenem billigen Ermessen.
4.3 Der Auftraggeber haftet gegenüber WEBER Development dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch WEBER Development ausschließen oder beeinträchtigen.
4.4 Soweit WEBER Development durch besondere Umstände wie Verkehrsstörungen, Streiks, Umwelteinflüsse, unvorhersehbare technische Schwierigkeiten oder sonstige Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von WEBER Development liegen und die nachweislich erheblichen Einfluss auf die Erfüllung der Leistungspflicht von WEBER Development haben, an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert wird, verlängert sich die Frist für die Durchführung des Auftrages um den jeweiligen Zeitraum zwischen Entstehung und Behebung des Hindernisses. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von WEBER Development eintreten.
4.5 Hat WEBER Development die Nichteinhaltung der Frist für die Durchführung des Auftrages in nur leicht fahrlässiger Weise zu vertreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, entweder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 5% der vertraglichen Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
4.6 In gleicher Weise sind die Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 5% der vertraglichen Vergütung von WEBER Development je Schadensfall begrenzt, wenn WEBER Development die geschuldete Leistung ganz oder teilweise unmöglich wird und WEBER Development dies in Folge von nur leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise können als verbindlicher Festpreis, als Richtpreis oder nach Stundenaufwand vereinbart werden; sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Preise gelten ab der Betriebsstätte von WEBER Development einschließlich etwa anfallender Verpackungskosten. Versandkosten und sonstige Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.3 Soweit in der Auftragsbestätigung / Rechnung nicht anders vermerkt, sind Zahlungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung in bar und ohne jeden Abzug zu leisten. Eine eventuelle Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt ausschließlich zahlungshalber. Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Auftraggeber.
5.4 Ergeben sich nach Auftragserteilung berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist WEBER Development berechtigt Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann WEBER Development eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen, insbesondere deren Erhöhung, verlangen. WEBER Development ist berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen vorläufig einzustellen, wenn WEBER Development den Auftraggeber hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von WEBER Development. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
5.6 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist WEBER Development berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.
5.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch WEBER Development anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Auftragsverhältnis beruht.
6 Auftragserteilung
6.1 Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Vertrag oder der erteilten Vollmacht sowie aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch WEBER Development.
6.3 WEBER Development kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend befugte heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen.
7 Vertragsrücktritt
7.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in den unten angeführten Fällen zulässig.
7.2 Bei Verzug von einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach nachweislichem Setzen und erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist möglich.
7.3 Bei Verzug des Auftraggebers bei einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrags durch WEBER Development unmöglich macht oder erheblich behindert, ist WEBER Development zum Rücktritt berechtigt.
7.4 Ist WEBER Development zum Rücktritt berechtigt, so behält sich WEBER Development den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar.
7.5 Bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers behält sich WEBER Development den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar.
7.6 Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind vom Auftraggeber die von WEBER Development bereits erbrachten Leistungen zu honorieren.
8 Geheimhaltung
8.1 Der Auftraggeber und WEBER Development sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen bez. der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden.
8.2 Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist WEBER Development berechtigt, die Informationen an Dritte weiterzugeben.
8.3 Der Auftraggeber und WEBER Development verpflichten sich wechselseitig, die Abwerbung von Mitarbeitern bzw. Versuche zur Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei zu unterlassen.
9 Gefahrübergang
Leistungs- und Vergütungsgefahr gehen spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem der Vertragsgegenstand bzw. Teillieferungen die Betriebsstätte von WEBER Development verlassen.
10 Haftung und Schadensersatz
10.1 WEBER Development leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen.
10.2 WEBER Development UG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt.
10.3 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. WEBER Development haftet insofern insbesondere nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.
10.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen 24 Monaten.
10.5 Die Beschränkungen und Begrenzungen gelten auch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die Haftung aus schriftlich gegebenen Garantien sowie nach zwingenden sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von WEBER Development bis zur Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Abnahme des Liefergegenstandes bestehender Forderungen von WEBER Development aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.
11.2 Zu einer Weiterveräußerung des vorbehaltenen Liefergegenstandes sowie zu sonstigen Verfügungen über diesen ist der Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von WEBER Development berechtigt.
11.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist WEBER Development nach vorheriger Mahnung zur Rücknahme des vorbehaltenen Liefergegenstandes berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
11.4 Die in Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ausgewiesenen Preise für Prototypenwerkzeuge und Produktionshilfsmittel wie z.B. Lehren sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich anteilige Werkzeugkosten. Die Werkzeuge bleiben Eigentum der WEBER Development.
12 Nutzungsrechte
12.1 Bei etwaigen Arbeitnehmererfindungen oder Verbesserungsvorschlägen, die bei der Ausführung der einzelnen Aufträge von Mitarbeitern von WEBER Development gemacht werden, ist WEBER Development nach Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet, die Erfindung uneingeschränkt oder eingeschränkt in Anspruch zu nehmen und die daraus resultierenden Rechte Zug um Zug, gegen Freistellung von etwaigen aus einer Arbeitnehmererfindung resultierenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern, auf den Auftraggeber zu übertragen. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz findet entsprechende Anwendung.
12.2 Für sämtliche von WEBER Development im Auftrag des Auftraggebers entwickelten Werke und Arbeitsergebnisse räumt WEBER Development dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem im jeweiligen Auftrag beschriebenen Umfang zu nutzen.
13 Verschwiegenheit
Sowohl WEBER Development als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu wahren.
14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Erfüllungsort für die Auftragsleistungen der WEBER Development ist der Sitz von WEBER Development.
14.2 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz von WEBER Development.
14.3 Gerichtsstand ist der Sitz von WEBER Development. WEBER Development ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
14.4 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regeln des Internationalen Privatrechts.
15 Widerrufsbelehrung
Kunden haben gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufs- und Rückgaberecht, da bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und deren Herstellung eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, vom Widerruf ausgeschlossen sind.
16. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.